Rechtsprechung
ArbG Stuttgart, 14.12.2018 - 14 Ca 1054/18 |
Kurzfassungen/Presse
- haufe.de (Kurzinformation)
Betriebsrat bei Bosch durfte nicht fristlos gekündigt werden
Verfahrensgang
- ArbG Stuttgart, 14.12.2018 - 14 Ca 1054/18
- LAG Baden-Württemberg, 27.01.2020 - 8 Sa 30/19
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Baden-Württemberg, 27.01.2020 - 8 Sa 30/19
Außerordentliche Kündigung - drohende Äußerung eines Betriebsratsmitglieds - …
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 14.12.2018, Az. 14 Ca 1054/18, teilweise abgeändert.Das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 14.12.2018, Az. 14 Ca 1054/18 wird abgeändert und es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 13.02.2018 nicht aufgelöst worden ist.
- ArbG Stuttgart, 04.08.2021 - 25 Ca 1048/19
Betriebsveröffentlichte Gerichtsschriftsätze mit Gesundheitsdaten - …
Im ersten Kündigungsschutzverfahren vor dem Arbeitsgericht Stuttgart (Az. 14 Ca 1054/18) fanden am 23. März 2018 die Güteverhandlung, am 4. Juli 2018 ein erster Kammertermin und am 14. Dezember 2018 ein zweiter Kammertermin statt.Mit Beschluss vom 12. April 2019 hat das Arbeitsgericht Stuttgart den Rechtsstreit bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens 14 Ca 1054/18 ausgesetzt.
Die Beklagte hatte schriftsätzlich über ihre Prozessbevollmächtigten im vorangegangenen Kündigungsschutzverfahren (Az. 14 Ca 1054/18) lediglich vortragen lassen, dass Herr A. den Vorfall vor der Damenumkleide gemeinsam mit den Zeuginnen Frau F., Frau G., Frau E. und Herrn L. am 1. Februar 2018 an Frau B. meldete (Schriftsatz vom 19. März 2018 im Verfahren 14 Ca 1054/18, S. 7; Anlagenkonvolut B 1) und die Arbeitnehmerinnen schilderten, sich durch die Anwesenheit des Klägers vor der Damenumkleide belästigt "gefühlt" zu haben.